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Im Rahmen der Beratung liegt der Fokus auf der Rechtssicherheit Elektrotechnik...

 

...aber alle korrespondierenden und verzahnten Themenbereiche, wie beispielsweise Arbeitsstätten-, Arbeitsstoff- sowie Arbeitsmittel- und Arbeitsumgebungsaspekte werden unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriftenwerke mitbetrachtet. Erstrebenswertes Ziel aus Mitarbeiter-Sicht ist ein sicheres Arbeitsumfeld und aus Unternehmer-Sicht die gerichtssichere und in der Praxis gelebte Unternehmensorganisation, die durch aktives Handeln in Form von „Organisieren, Delegieren, Auswählen, Kontrollieren und Dokumentieren“ zu gestalten ist.

Wesentliche Schritte
der Beratung

Ensmann Consulting unterstützt bei der Planung und Einrichtung einer unternehmensspezifischen Struktur und der gerichtssicheren Organisation des elektrotechnischen Betriebsteils. Dies umfasst im Wesentlichen folgende Prozessschritte:

  • Analysieren und Auswerten des Ist-Zustandes im Unternehmen
  • Erarbeiten einen unternehmensspezifischen und rechtssicheren Soll-Situation mit allen relevanten Aspekten und Schnittstellen
  • Identifizieren des Schulungsbedarfs und Durchführen der Qualifizierungsmaßnahmen mit den potentiellen Funktionsträgern
  • Unterstützen bei der Auswahl der künftigen verantwortlichen Elektrofachkräfte (VEFK) unter fachlichen, persönlichen und unternehmenshierarchischen Aspekten
  • Erarbeiten und Umsetzen von individuellen und rechtssicheren Bestellprozeduren, Prozess- und Arbeitsanweisungen etc.
  • Begleitung im Veränderungsprozess in Abstimmung mit den Prozessbeteiligten wie beispielsweise Geschäftsführung oder Betriebsrat sowie bei der Feinjustierung des Konzepts

Lassen Sie uns die Fragen stellen, bevor es jemand
anders tut

  • Besitzt Ihr elektrotechnischer Betriebsteil eine Organisationsstruktur mit einer nachvollziehbaren fachlichen Hierarchie?
  • Sind Organisations-, Auswahl-, Kontroll- und Dokumentationsaufgaben sauber beschrieben? Sind Schnittstellen klar definiert, und werden sie in der Praxis auch so „gelebt“?
  • Sind (verantwortliche) Elektrofachkräfte, befähigte Personen, elektrotechnisch unterwiesene Personen und dergleichen rechtssicher schriftlich bestellt?
  • Findet im Bereich elektrischer Gefährdungen eine sorgfältige Auswahl, Qualifikationsüberprüfung und Überwachung der Fremdfirmen statt?
  • Existieren Qualifikationsdatenbanken, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen für den Elektrobereich?
  • Haben Sie belastbare Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Anlagen unter Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen erstellt, die auch die elektrischen Gefährdungen angemessen repräsentieren?
  • Besitzt Ihr Unternehmen eine funktionierende und schlüssige Prüforganisation für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive einer belastbaren Dokumentation?
  • Sind Sie sicher, dass Sie Ihren Nachrüstpflichten an elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln in einem ausreichenden Maße nachgekommen sind?

Gefährdungs-
beurteilungen für Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung...

 

...sind die drei zentralen Teilbereiche, auf die es im Sinne der Arbeitssicherheit aller im Unternehmen beschäftigten Personen zu achten gilt.

Obwohl der Begriff Gefährdungsbeurteilung in der deutschen Gesetzgebung an mehreren Stellen verankert ist, kommt dieses Thema in vielen Unternehmen zu kurz, selbst dann, wenn es um den Bereich der Elektrotechnik geht. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Unternehmers.