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Brauchen Sie wirklich eine VEFK?

VEFK-Grundlagen

Wir geben Ihnen klare Antworten auf grundlegende Fragen

  • Brauchen wir wirklich eine verantwortliche Elektrofachkraft in unserem Unternehmen? Gibt es dazu womöglich einen gesetzlichen Zwang?
  • Was genau leistet eine VEFK eigentlich und was qualifiziert sie für ihre Aufgaben und wieviel Handlungsspielraum muss sie erhalten?

Viele Unternehmer und Führungskräfte stellen sich diese Fragen, wenn es darum geht zu entscheiden, ob eine VEFK in ihrem Zuständigkeitsbereich eingesetzt werden soll.

Die DIN VDE 1000-10 fordert die Einrichtung der Funktion einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), wenn der Unternehmer die verantwortliche Leitung seines elektrotechnischen Betriebs oder eines Betriebsteils nicht selbst übernehmen kann oder will. Darüber hinaus verlangt die DIN VDE 0105-100 die Funktion des Anlagenbetreibers Elektrotechnik. Die VEFK übernimmt dann die fachliche Leitung des elektrotechnischen Betriebsteils. Das heißt, die VEFK bzw. der Anlagenbetreiber Elektrotechnik und der Unternehmer stellen ein Team dar, das kooperativ und vertrauensvoll zusammenarbeiten muss. Die VEFK ist in Bezug auf die Ausübung Ihrer Aufgabe weisungsfrei zu stellen.

Bei dem Einsatz einer Verantwortlichen Elektrofachkraft gibt es verschiedene Herangehensweisen, welche wir Ihnen nachfolgend genauer vorstellen.

Grundlagen

Organisation der Elektrosicherheit mit einer verantwortlichen Elektrofachkraft

In der Praxis vieler Unternehmen ist es häufig so, dass der Unternehmer und die oberen Führungskräfte selbst keine Elektrofachkräfte sind und deshalb die Aufgaben und die Verantwortung im Bereich der Elektrotechnik nicht selbst übernehmen können. Hier kommt die verantwortliche Elektrofachkraft ins Spiel.

Der Lösungsansatz für diesen Fall ist die durchdachte Organisation des Elektrobereichs mit verantwortlicher Elektrofachkraft bzw. Anlagenbetreiber Elektrotechnik. Dieser Funktionsträger wird dann vom Unternehmer über eine schriftliche Unternehmerpflichtenübertragung gemäß § 13 (2) Arbeitsschutzgesetz mit der fachlichen Leitung des elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils – also in einem klar abgegrenzten Bestellbereich – betraut.

Betriebscheck

Betriebscheck

Im Rahmen unseres Betriebschecks analysieren wir Ihre derzeitige elektrotechnische Organisationsstruktur im Vergleich zu den angestrebten Soll-Anforderungen. Auf Grundlage dieser Daten und Fakten entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungsvorschläge, die wir gerne in enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeiten.

Aufbauorganisation Elektrotechnik

Ziel einer fachlichen Organisation im Elektrobereich

Wesentliches Ziel einer tragfähigen fachlichen Organisation im Bereich der Elektrotechnik mit der Funktion der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ist – neben dem Erhalt der Verfügbarkeit der elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel – natürlich deren Sicherheit in Bezug auf Mensch, Tier und Sachwerte. Die Elektrosicherheit steht also primär im Fokus.

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) soll durch die sinnhafte Anwendung von Regelwerken und durch mit gesundem Menschenverstand durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen daran arbeiten, Unfälle durch elektrische Gefährdungen zu vermeiden, bzw. deren Eintrittswahrscheinlichkeit minimieren.

Da die Elektrosicherheit nicht zuletzt auch ein Teil der Arbeitssicherheit ist, ist die Abstimmung, Unterweisung und Vernetzung der verantwortlichen Elektrofachkraft mit den für die Arbeitssicherheit zuständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit auf jeden Fall erforderlich und sinnvoll.

Ziel ist die Schaffung von elektrischer Sicherheit durch die Vermeidung von Unfällen und Anlagenausfällen.

Bestellurkunde einer Verantwortlichen Elektrofachkraft

  • Welche Angaben müssen in der Bestellung zur Verantwortlichen Elektrofachkraft enthalten sein?

Gerne stellen wir Ihnen unseren kostenfreien Vordruck für die Bestellung Ihrer VEFK zur Verfügung.

Aus der Praxis

Spannungsfeld „Unternehmer versus VEFK“

Zusätzlich zu den dargelegten, vorwiegend regelwerksbasierten Grundlagen des Themas, möchten wir im Folgenden einen wichtigen praktischen Aspekt beleuchten, welcher in der Praxis häufig zu Missverständnissen und Spannungen führt.

Unternehmer und VEFK stellen sich mit der rechtssicheren Organisation des Elektrobereichs dem gleichen Thema, haben aber unterschiedliche Blickwinkel. Während der Unternehmer sich vor allem der Frage nach Kosten und Nutzen widmet, will sich die verantwortliche Elektrofachkraft vor allem der Vertretbarkeit der Organisation des Elektrobereichs, ihren Befugnissen und der eigenen rechtlichen Sicherheit vergewissern.

Das Spannungsfeld ist nicht zu unterschätzen, es lässt sich keine belastbare Organisation im Bereich der Elektrotechnik aufbauen, ohne dass die notwendigen Punkte ausgiebig mit allen Beteiligten diskutiert und geklärt wurden.

VEFK Seminar

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) in der Sandwichposition

Unser neues Seminar EC R02-4 bietet Ihnen Unterstützung bei „Führungsaufgaben in der Praxis“ – Weiterführende Kenntnisse zur Umsetzung der Unternehmerpflicht im Bereich der Elektrotechnik.

Häufig gestellte Fragen

Definition und Funktion der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) in der DIN VDE 1000-10

Alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, errichten, betreiben oder instand halten, sind gut beraten, wenn sie eine Verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Der Begriff wird durch die Norm DIN VDE 1000-10 mit dem Titel „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ definiert. Seit diese im Mai 1995 erstmals erschienen ist, nimmt das Thema rechtssichere Organisation im Bereich der Elektrotechnik, bzw. Elektrosicherheit langsam aber beständig an Fahrt auf.

Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt nach ihrer Aufgabenübertragung in einem klar definierten Aufgaben- und Arbeitsbereich (elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil) die elektrotechnische Fachverantwortung und ist darüber hinaus in diesem konkreten Bereich schriftlich mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der Einhaltung der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt. Unternehmerpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl-, Aufsichts- und Kontrollpflicht sowie die Verpflichtung eine angemessene Dokumentation zu den genannten Punkten zu führen.

Auch die Berufsgenossenschaft wird das Thema „Verantwortliche Elektrofachkraft“ (VEFK) bzw. „leitende Elektrofachkraft“ voraussichtlich im Rahmen der Überarbeitung der Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 und 4 bzw. in der künftigen BG-Regel 103-011 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ behandeln.

Funktion der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)

Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt in einem klar definierten Aufgaben- und Arbeitsbereich (elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil) die elektrotechnische Fachverantwortung und ist darüber hinaus in diesem konkreten Bereich schriftlich mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der Einhaltung der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt. Unternehmerpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl-, Aufsichts- und Kontrollpflicht sowie die Verpflichtung eine angemessene Dokumentation zu den genannten Punkten zu führen.

Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)

Die konkreten Pflichten können sich natürlich von VEFK zu VEFK unterscheiden. Der konkrete Tätigkeitsbereich muss in der VEFK-Pflichtenübertragung (Bestellung) hinreichend genau beschrieben sein. In der Regel umfassen die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft folgendes:

  • Grundlegende Organisation des Elektrobereichs und der fachlichen Pflichtenübertragungen an Elektrofachkräfte (Aufbau und Erhalt einer fachlichen Struktur)
  • Planen, Errichten, Betreiben, Instandhalten und Ändern (Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen), Zutrittsregelung für elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten, Durchführungserlaubnis sowie Arbeitsfreigabe, Festlegen zulässiger Tätigkeiten und Arbeitsverfahren etc.)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen
  • Kommunikation und Schnittstellen des Elektrobereichs mit anderen Unternehmensbereichen
  • Bereich Dokumentation und ggfs. technische Produktdokumentation
  • Fremdfirmeneinsatz
  • Organisation des Themenbereichs persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
  • Koordinierte Bereitstellung von relevanten Regelwerken
  • Qualifikationsaufbau und -erhalt für im Elektrobereich tätige Personen wie beispielsweise elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK), Schaltberechtigte, befähigte Personen für Prüfungen und Anlagen- und Arbeitsverantwortliche

Struktur und Anzahl erforderlicher Verantwortlicher Elektrofachkräfte (VEFK)

Die Komplexität der Organisation des Elektrobereichs hängt natürlich stark von der Unternehmensgröße und vom Betriebszweck des jeweiligen Unternehmens ab. Je größer die elektrischen Gefährdungen sind (beispielsweise durch hohe elektrische Spannungen oder hohe Energien), desto mehr Augenmerk muss auf diesen Bereich gelegt werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Qualifikation und die Anzahl der an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen tätig werdenden Personen. Je größer die Anzahl der vorhandenen Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesenen Personen, Prüfer oder Schaltberechtigten wird, desto wichtiger ist die Verantwortung entsprechende fachliche Führungsstrukturen zu etablieren.

Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) können beispielsweise für räumliche Regionen, für bestimmte Unternehmensbereiche oder auch thematisch für einzelne Teilbereiche der Elektrotechnik, wie beispielsweise für den Themenbereich der elektrotechnischen Erst- und Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bestellt werden.

Natürlich kann, je nach Unternehmensgröße, die Notwendigkeit bestehen nicht nur eine, sondern mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) zu beauftragen, um den elektrotechnischen Unternehmensbereich rechtssicher zu organisieren. Koordiniert und synchronisiert wird das Gesamtsystem dann in der Regel von einer gesamtverantwortlichen Elektrofachkraft oder von einem Elektrosicherheitskoordinator.

Fachliche Weisungsbefugnis bei der Bestellung der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)

Jede für die Erstellung und Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen zuständige Verantwortliche Elektrofachkraft, darf Weisungen nur von einer möglicherweise übergeordneten Verantwortlichen Elektrofachkraft erhalten. Die fachliche Weisungsbefugnis ist Bestandteil der fachlichen Weisungsfreistellung einer jeden VEFK, die diese im Rahmen der Bestellung erhalten muss. Eine VEFK darf hinsichtlich Erstellung und Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen keiner Weisung von fachfremden Personen, die keine fundierten Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik besitzen, unterliegen. Die fachliche Weisungsfreistellung im Beauftragungsbereich stellt die erforderliche Kompetenzzuweisung dar, damit die Verantwortliche Elektrofachkraft wirkungsvoll im Rahmen der übertragenen Pflichten arbeiten kann.

Essentiell ist natürlich, dass die Weisungsfreiheit der VEFK nicht nur in der schriftlichen VEFK-Bestellung „erwähnt“ ist, sondern, dass diese Eingriffsmöglichkeit im Bedarfsfall in der Praxis tatsächlich vorhanden und akzeptiert ist.

Diesen wichtigen Punkt enthält letztlich jede VEFK-Bestellung, weil die einschlägige Norm, die DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ dies auch so fordert. In der VEFK-Bestellung wird dies häufig mit Begriffen wie „ist fachlich weisungsfrei“ oder „unterliegt keiner fachlichen Weisung“ formuliert. Die Bestellung der Verantwortlichen Elektrofachkraft ist eine echte Unternehmerpflichtenübertragung und hat schriftlich zu erfolgen.

Individuelle Beratung des Unternehmers und der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)

Die vorgestellten Grundlagen können nicht alle Fragen einer umfassenden und individuellen Beratung abdecken. Insbesondere nicht elektrotechnisch unterwiesenen Führungskräften möchten wir verdeutlichen, dass die zu etablierende VEFK-Organisation gerade ihnen, den Führungskräften, „den Rücken freihält“. Insgesamt sollte es  im Unternehmensinteresse liegen, dass eine taugliche Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik existiert und der Bereich der Elektrosicherheit und des Betriebs elektrischer Anlagen und Betriebsmittel richtig organisiert ist, Aufgaben klar und transparent delegiert sind und das Ganze auch entsprechend dokumentiert und kontrolliert wird.

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