Der Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ ist seit einigen Jahren in aller Munde. Da hinter steht die Verpflichtung des Arbeitgebers für die Beschäftigten sichere Arbeitsverhältnisse mit geringstmöglichen Restrisiken zu schaffen. Der Gesetzgeber beschreibt aus seiner Sicht erforderlicher Schutzziele, die der Arbeitgeber auf seine konkreten betrieblichen Verhältnisse übertragen muss. Im Rahmen eines echten Leitbildwechsels im Arbeitsschutz hat das Instrument der Gefährdungsbeurteilung in der jüngeren Vergangenheit eine wesentliche Bedeutung erhalten. Letztlich müssen sich alle Unternehmen mit der Thematik auseinandersetzen und die Tätigkeiten der Beschäftigten und der den Beschäftigten zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und jeweiligen Arbeitsumgebungen auf ihr Gefährdungspotential hin bewerten. Anschließend müssen die Vorgesetzten gefährdungsmindernde Maßnahmen umsetzen, diese auf Wirksamkeit überprüfen und nicht zuletzt den gesamten Prozess in geeigneter Weise dokumentieren.
Kenntnisse zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GeBe) für die Elektrotechnik unter Berücksichtigung relevanter Regelwerke.
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