Für bestimmte, in der betrieblichen Praxis anfallende elektrotechnische Tätigkeiten, müssen Mitarbeitende gemäß den geltenden elektrotechnischen Vorschriftenwerken mindestens die Qualifikation einer „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“, kurz „EuP“, besitzen.
Erhalten sie mit dieser Schulung die erworbene Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person.
Bei der Übertragung von Aufgaben fordert das Arbeitsschutzgesetz sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie der VDE 1000-10 und VDE 0105-100, vom Arbeitgeber die Qualifikation bei der Ausübung übertragener Tätigkeiten und Aufgaben der Beschäftigten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Dabei müssen die im Bereich der Elektrotechnik tätigen elektrotechnisch unterwiesenen Personen die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
Schwerpunkt der Schulung ist die Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stromes und die Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen. Dies ist erforderlich, um unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigen zu dürfen. Die oben verwendete Formulierung „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ tätig werden, bedeutet gemäß VDE 0105-100 oder DGUV Vorschrift 3 allerdings nicht, dass diese Elektrofachkraft "ständig vor Ort" sein muss. Denn der Begriff „Leitung und Aufsicht“ ist klar abzugrenzen von den Begriffen „Aufsichtsführung“ oder „Beaufsichtigung“. In den beiden letztgenannten Fällen wäre die dauerhafte Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Elektrofachkraft) vor Ort erforderlich.
Schwerpunkt der Schulung ist die Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stromes und die Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen.
Elektrotechnische Laien
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