Brauchen wir wirklich eine verantwortliche Elektrofachkraft in unserem Unternehmen? Gibt es dazu womöglich einen gesetzlichen Zwang? Was genau leistet eine VEFK eigentlich und was qualifiziert sie für ihre Aufgaben und wieviel Handlungsspielraum muss sie erhalten? Viele Unternehmer und Führungskräfte stellen sich diese Fragen, wenn es darum geht zu entscheiden, ob eine VEFK in ihrem Zuständigkeitsbereich eingesetzt werden soll. Wir geben hier Antworten auf grundlegende Fragen zum Thema verantwortliche Elektrofachkraft.
In der Praxis vieler Unternehmen ist es häufig so, dass der Unternehmer und die oberen Führungskräfte selbst keine Elektrofachkräfte sind und deshalb die Aufgaben und die Verantwortung im Bereich der Elektrotechnik nicht selbst übernehmen können. Hier kommt die verantwortliche Elektrofachkraft ins Spiel. Sie tritt neben dem Unternehmer in dessen Aufgaben mit ein.
Der Lösungsansatz für diesen Fall ist die durchdachte Organisation des Elektrobereichs mit verantwortlicher Elektrofachkraft bzw. Anlagenbetreiber Elektrotechnik. Dieser Funktionsträger wird dann vom Unternehmer über eine schriftliche Unternehmerpflichtenübertragung gemäß § 13 (2) Arbeitsschutzgesetz mit der fachlichen Leitung des elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils - also in einem klar abgegrenzten Bestellbereich - betraut. Ziel ist die Schaffung von elektrischer Sicherheit durch die Vermeidung von Unfällen und Anlagenausfällen.
Unter „elektrischer Sicherheit“ werden gemäß DIN VDE 1000-10 in erster Linie alle Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen, wie gefährliche Körperdurchströmungen oder Folgen von Störlichtbögen verstanden. Hinzu kommen elektrotechnische Wirkungen, die zu Bränden oder Explosionen führen können, ebenso wie die Gefahren durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder, durch statische Elektrizität oder auch mittelbar durch unzureichende Funktionssicherheit (z. B. steckenbleibende Aufzüge, ausgefallene Notbeleuchtungen und Sicherheitsverriegelungen an Käfigen von Roboterarmen).
Die Elektrosicherheit ist nicht zuletzt auch ein Teil der Arbeitssicherheit, insofern ist die Abstimmung, Unterweisung und Vernetzung der verantwortlichen Elektrofachkraft mit den für die Arbeitssicherheit zuständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit auf jeden Fall erforderlich und auch sinnvoll.
Alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, errichten, betreiben oder instand halten, sind gut beraten, wenn sie eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Der Begriff wird durch die Norm DIN VDE 1000-10 mit dem Titel „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ definiert. Seit diese im Mai 1995 erstmals erschienen ist, nimmt das Thema rechtssichere Organisation im Bereich der Elektrotechnik, bzw. Elektrosicherheit langsam aber beständig an Fahrt auf.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt nach ihrer Aufgabenübertragung in einem klar definierten Aufgaben- und Arbeitsbereich (elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil) die elektrotechnische Fachverantwortung und ist darüber hinaus in diesem konkreten Bereich schriftlich mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der Einhaltung der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt. Unternehmerpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl-, Aufsichts- und Kontrollpflicht sowie die Verpflichtung eine angemessene Dokumentation zu den genannten Punkten zu führen.
Auch die Berufsgenossenschaft wird das Thema „verantwortliche Elektrofachkraft“ (VEFK) bzw. „leitende Elektrofachkraft“ voraussichtlich im Rahmen der Überarbeitung der Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 und 4 bzw. in der künftigen BG-Regel 103-011 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ behandeln.
Wesentliches Ziel einer tragfähigen fachlichen Organisation im Bereich der Elektrotechnik mit der Funktion der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ist - neben dem Erhalt der Verfügbarkeit der elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel - natürlich deren Sicherheit in Bezug auf Mensch, Tier und Sachwerte. Die Elektrosicherheit steht also primär im Fokus.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) soll durch die sinnhafte Anwendung von Regelwerken und durch mit gesundem Menschenverstand durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen daran arbeiten, Unfälle durch elektrische Gefährdungen zu vermeiden, bzw. deren Eintrittswahrscheinlichkeit minimieren.
Da die Elektrosicherheit nicht zuletzt auch ein Teil der Arbeitssicherheit ist, ist die Abstimmung, Unterweisung und Vernetzung der verantwortlichen Elektrofachkraft mit den für die Arbeitssicherheit zuständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit auf jeden Fall erforderlich und auch sinnvoll.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt in einem klar definierten Aufgaben- und Arbeitsbereich (elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil) die elektrotechnische Fachverantwortung und ist darüber hinaus in diesem konkreten Bereich schriftlich mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der Einhaltung der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt. Unternehmerpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl-, Aufsichts- und Kontrollpflicht sowie die Verpflichtung eine angemessene Dokumentation zu den genannten Punkten zu führen.
Jede für die Erstellung und Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen zuständige verantwortliche Elektrofachkraft, darf Weisungen nur von einer möglicherweise übergeordneten verantwortlichen Elektrofachkraft erhalten. Die fachliche Weisungsbefugnis ist Bestandteil der fachlichen Weisungsfreistellung einer jeden verantwortlichen Elektrofachkraft, die diese im Rahmen der Bestellung erhalten muss. Eine verantwortliche Elektrofachkraft darf hinsichtlich Erstellung und Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen keiner Weisung von fachfremden Personen, die keine fundierten Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik besitzen, unterliegen. Die fachliche Weisungsfreistellung im Beauftragungsbereich stellt die erforderliche Kompetenzzuweisung dar, damit die verantwortliche Elektrofachkraft wirkungsvoll im Rahmen der übertragenen Pflichten arbeiten kann.
Essentiell ist natürlich, dass die Weisungsfreiheit der VEFK nicht nur in der schriftlichen VEFK-Bestellung „erwähnt“ ist, sondern, dass diese Eingriffsmöglichkeit im Bedarfsfall in der Praxis tatsächlich vorhanden und akzeptiert ist.
Diesen wichtigen Punkt enthält letztlich jede VEFK-Bestellung, weil die einschlägige Norm, die DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ dies auch so fordert. In der VEFK-Bestellung wird dies häufig mit Begriffen wie „ist fachlich weisungsfrei“ oder „unterliegt keiner fachlichen Weisung“ formuliert. Die Bestellung der verantwortlichen Elektrofachkraft ist eine echte Unternehmerpflichtenübertragung und hat schriftlich zu erfolgen.
Die konkreten Pflichten können sich natürlich von VEFK zu VEFK unterscheiden. Der konkrete Tätigkeitsbereich muss in der VEFK-Pflichtenübertragung (Bestellung) hinreichend genau beschrieben sein. In der Regel umfassen die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft folgendes:
Die Komplexität der Organisation des Elektrobereichs hängt natürlich stark von der Unternehmensgröße und vom Betriebszweck des jeweiligen Unternehmens ab. Je größer die elektrischen Gefährdungen sind (beispielsweise durch hohe elektrische Spannungen oder hohe Energien), desto mehr Augenmerk muss auf diesen Bereich gelegt werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Qualifikation und die Anzahl der an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen tätig werdenden Personen. Je größer die Anzahl der vorhandenen Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesenen Personen, Prüfer oder Schaltberechtigten wird, desto wichtiger ist die Verantwortung entsprechende fachliche Führungsstrukturen zu etablieren.
Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) können beispielsweise für räumliche Regionen, für bestimmte Unternehmensbereiche oder auch thematisch für einzelne Teilbereiche der Elektrotechnik, wie beispielsweise für den Themenbereich der elektrotechnischen Erst- und Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bestellt werden.
Natürlich kann, je nach Unternehmensgröße, die Notwendigkeit bestehen nicht nur eine, sondern mehrere verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) zu beauftragen, um den elektrotechnischen Unternehmensbereich rechtssicher zu organisieren. Koordiniert und synchronisiert wird das Gesamtsystem dann in der Regel von einer gesamtverantwortlichen Elektrofachkraft oder von einem Elektrosicherheitskoordinator.
Neben den vorgestellten - eher regelwerksbasierten - Grundlagen des Themas sollen im Folgenden zusätzlich noch ein grundlegender praktischer Aspekt beleuchtet werden, die in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen und Spannungen führen.
Unternehmer und VEFK stellen sich mit der rechtssicheren Organisation des Elektrobereichs dem gleichen Thema, haben aber unterschiedliche Blickwinkel. Während der Unternehmer sich vor allem der Frage nach Kosten und Nutzen widmet, will sich die verantwortliche Elektrofachkraft vor allem der Vertretbarkeit der Organisation des Elektrobereichs, ihren Befugnissen und der eigenen rechtlichen Sicherheit vergewissern.
Das Spannungsfeld ist nicht zu unterschätzen, es lässt sich keine belastbare Organisation im Bereich der Elektrotechnik aufbauen, ohne dass die in der Grafik angesprochenen Punkte ausgiebig mit allen Beteiligten diskutiert und geklärt wurden.
Die auf dieser Seite vorgestellten Grundlagen zum Thema VEFK decken noch nicht alle Fragen ab. Insbesondere den nicht elektrotechnisch unterwiesenen Führungskräften muss durch „einfühlsame“ Beratung und Gespräche klar gemacht werden, dass die zu etablierende VEFK-Organisation gerade ihnen, den Führungskräften, „den Rücken freihält“. Insgesamt sollte es also sehr wohl im Unternehmensinteresse liegen, dass eine taugliche Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik existiert und der Bereich der Elektrosicherheit und des Betriebs elektrischer Anlagen und Betriebsmittel richtig organisiert ist, Aufgaben klar und transparent delegiert sind und das Ganze auch noch entsprechend kontrolliert und dokumentiert wird.
Neben der reinen Facharbeit, die die verantwortliche Elektrofachkraft für das Unternehmen leistet, interessiert natürlich auch insbesondere ihre persönlichen Belange. Dabei stehen folgende Fragen im Fokus:
Auf formaler Ebene ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Master, Bachelor, Diplom-Ingenieur, Meister und Techniker aus dem Bereich der Elektrotechnik notwendig. Spezielle Anforderungen hängen von der konkret ausgeübten Tätigkeit ab. Dies zu beurteilen obliegt dem Unternehmer, der die verantwortliche Elektrofachkraft bestellt. Praktische Erfahrung und Kenntnisse der Normen im jeweiligen Bereich sind unablässig.
Die einzelnen Pflichten können je nach Unternehmen unterschiedlich sein. Nicht nur der Elektrotechnik nahe Betriebe benötigen eine verantwortliche Elektrofachkraft, sondern auch Druckereien, Flughäfen, Bauunternehmen und so weiter. Es ist die Pflicht des Unternehmers, bzw. der Führungskräfte die übertragenen Aufgaben exakt zu dokumentieren. Grundsätzlich koordiniert, bzw. organisiert eine verantwortliche Elektrofachkraft den elektrotechnischen Bereich des Unternehmens.
Die verantwortliche Elektrofachkraft wird vom Unternehmer schriftlich dafür beauftragt die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den elektrotechnischen Bereich zu übernehmen. Wie weitreichend die Kompetenzen ausfallen, hängt also vom konkreten Fall ab.
Unter diesem Link stellt Ensmann Consulting einige Möglichkeiten zur Organisation des elektrotechnischen Betriebsteils mit verantwortlicher Elektrofachkraft vor.
Für eine rechtssichere Organisation des Elektrobereichs sollten die Aufgaben und Pflichten der verantwortliche Elektrofachkraft so genau wie möglich geregelt sein. Ebenso sind Angaben zur fachlichen und persönlichen Eignung und zu den rechtlichen Grundlagen der Bestellung notwendig.
Es gibt keine spezielle Haftung für verantwortliche Elektrofachkräfte. Es gelten die gängigen Regeln der Arbeitnehmerhaftung. Je nach Grad der Fahrlässigkeit bei schuldhaftem Handeln entscheidet sich der konkrete Haftungsfall. Entsprechend gibt es auch keine spezielle Versicherung für verantwortliche Elektrofachkräfte.
Eine positive Auswirkung auf das Gehalt ist möglich, ebenso wie die Zahlung einer Funktionszulage. Pauschal garantieren lassen sich zusätzliche Gelder jedoch nicht. Der Vergütungszuwachs hängt vom im Einzelfall übertragenen Pflichten, Aufgaben und Verantwortung ab.
Ausführliche Antworten finden Sie im FAQ-Bereich für verantwortliche Elektrofachkräfte!
Fort- und Weiterbildungen sind für Elektrofachkräfte, verantwortliche Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen mehr als sinnvoll. Neben dem klassischen elektrotechnischen Grundlagenstoff bietet Ensmann Consulting Aus- und Weiterbildungen für personenbezogene elektrotechnische Qualifikationen an.
Des Weiteren werden Seminare zu staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken sowie zu Werken privater Normengeber angeboten, wie etwa zum Thema Gefährdungsbeurteilung im Elektrobereich, zur Betriebssicherheitsverordnung, zu Technischen Regeln für Betriebssicherheit, zu DIN-VDE-Bestimmungen und zu weiteren ausgewählten aktuellen Fachthemen.