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Was genau qualifiziert eine VEFK und wie sieht eine VEFK-Bestellung aus?

Anforderungen an eine VEFK

Die verantwortliche Elektrofachkraft sollte gemäß DIN VDE 1000-10 den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung als Industriemeister, Handwerksmeister, Techniker, Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master im Berufsfeld Elektrotechnik nachweisen können und natürlich auch „zeitnah“ im Bereich der Elektrotechnik, für den die Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft ausgesprochen werden soll, tätig gewesen sein.

Aber es gibt noch eine Anmerkung in Abschnitt 5.3 der Norm: „Für andere Ausbildungsgänge ist die Qualifikation gesondert nachzuweisen.“

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich sinngemäß die „Beweislast“ umkehrt: Der Arbeitgeber muss die von der Forderung der VDE-Bestimmung abweichende, aber trotzdem ausreichende Eignung des Stelleninhabers schriftlich dokumentieren. Dabei muss er die mindestens gleichwertige Erfüllung der VDE-Bestimmung nachweisen. Auch bei Stelleninhabern oder Kandidaten für die Position der verantwortlichen Elektrofachkraft ist zu beachten, dass das „reine formale Erfüllen“ der Normkriterien nicht ausreichend sein kann.

Die bestellende Person muss sich ein Bild über die fachliche Eignung der zu bestellenden Person machen, auch wenn einer der geforderten Ausbildungsabschlüsse im Elektrobereich vorliegt. Die Kenntnisse können zum Zeitpunkt der Bestellung veraltet oder unzureichend sein. Denn unterschiedliche Personen zeichnen sich durch unterschiedliche Weiterbildungsmotive aus. Alle diese Faktoren sind bei einer fachlichen Beurteilung im Rahmen der Bestellung zu berücksichtigen. Neben der angesprochenen fachlichen Eignung sind noch zwei weitere wichtige Aspekte ergänzend anzuführen:

Die Delegierung von Aufgaben auf eine verantwortliche Elektrofachkraft sollte „sozial adäquat“ sein, das heißt, der Beauftragte muss:

  • kraft seiner fachlichen Qualifikation,
  • kraft seiner persönlichen Eignung sowie
  • kraft seiner hierarchischen Stellung im Unternehmen

in der Lage sein, diese besonderen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen. Deshalb müssen zugleich mit solchen Aufgaben auch die erforderlichen Befugnisse (Kompetenzen) übertragen, bezeichnet und abgegrenzt werden. Nur dann trägt der Beauftragte anstelle des Unternehmers im zugewiesenen Rahmen die Handlungsverantwortung für die übertragenen Aufgaben.
Im Rahmen der persönlichen Eignung muss eine VEFK ein gutes Sicherheitsbewusstsein, ein sehr hohes Maß an gesundem Menschenverstand sowie ein gewisses Durchhaltevermögen mitbringen.
Je besser die Position der VEFK im Unternehmen ist (Vorgesetzter, Stabsstelle oder ähnliches), umso besser können die übertragenen Aufgaben in der Praxis auch umgesetzt werden.

Weitere Ausführungen zu dem Thema im Fachbuch VDE-Schriftenreihe 135 „Anlagenbetreiber Elektrotechnik und Verantwortliche Elektrofachkraft“

 

Weitere Informationen mit einem guten Überblick bietet unsere Einstiegsseite zum Thema "verantwortliche Elektrofachkraft".