Um die Frage beantworten zu können müssen parallel die drei möglichen und sehr unterschiedlichen Formen der VEFK-Übernahme beschrieben werden.
Nebenamtliche VEFK ohne Nennung der VEFK-Funktion in der Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung Standardfall und „Klassiker“ in den meisten Unternehmen;
Ist sinnvoll, wenn die VEFK-Stelle fest mit einer Unternehmensfunktion verbunden werden soll und klar ist, dass die Stelle immer wieder mit Personen besetzt werden soll, die elektrotechnisches Know-how besitzen. Erspart den Vorgesetzten das „Suchen“ immer neuer VEFK für einen Unternehmensbereich. Trotz der „Nebenamtlichkeit“ ist die Aufgabe über die Funktionsbeschreibung fester Bestandteil der arbeitsvertraglichen Aufgabe und nicht ohne weiteres niederlegbar
Denkbar wäre auch, im ersten Schritt nicht die gesamte VEFK-Aufgabe niederzulegen, sondern nur die Aufgabe bzw. den konkreten Aufgabenbereich und die Verantwortung in demjenigen Bereich „zurück zu delegieren“, in dem es Probleme gibt. Das könnte man dann als „partielle Niederlegung „ der VEFK-Aufgaben nennen.Siehe hierzu auch die Ausführungen in der VDE-Schriftenreihe 135 „Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Elektrofachkraft“ im Kapitel 6.8.1.