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Welche Aufgaben übernehme ich als VEFK?

VEFK-Aufgaben in der Übersicht

Die konkreten VEFK-Aufgaben können sich „von VEFK zu VEFK“ natürlich deutlich unterscheiden. So hat eine VEFK im Bereich des Facility-Managements natürlich völlig andere Aufgaben als eine VEFK in einem elektrischen Prüffeld oder eine VEFK im Bereich der Maschinen- und Produktionstechnik.

Die folgende Aufzählung enthält – um einen umfassenden Überblick zu verschaffen – alle wesentlichen Aufgabenbereiche mit einigen Unteraufgaben und ist somit im Prinzip die Aufgabenbeschreibung für eine gesamtverantwortliche Elektrofachkraft in einem großen Unternehmen, von der aber grundsätzlich alle Aufgaben für nachgelagerte VEFK abgeleitet werden können.
 

1. Organisation des Elektrobereichs

  • Aufbau und Erhalt einer fachlichen Struktur (je nach Betriebsgröße mit Organigramm), in der alle im Bereich der Elektrotechnik vorhandenen Qualifikationsstufen des Unternehmens mit den entsprechenden Leitungs- und Aufsichtsfunktionen abgebildet und zugeordnet sind
  • Auswahl und schriftliche Bestellung der in der Elektrotechnik tätigen Personen, wie beispielsweise Anlagenverantwortliche, Schaltberechtigte, Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen in Abstimmung den disziplinarischen Führungskräften
  • Auswahl geeigneter Aufsichtskräfte
  • Ausübung der Kontrolle gegenüber einzusetzenden Arbeitskräften inklusive schriftlichen Nachweisen über die durchgeführten Kontrollen
  • Aufbau und Aufrechterhaltung eines fachlichen betrieblichen Anweisungswesens durch Erstellung und Pflege von Dokumenten für die verschiedenen Funktionsgruppen und Tätigkeiten im Elektrobereich mit Betriebsanweisungen, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Montageanweisungen

 

2. Planen, Errichten, Betreiben, Instandhalten und Ändern

  • Planen, Konstruieren und Projektieren von elektrischen Anlagen / Maschinen
  • Errichten elektrischer Anlagen / Maschinen
  • Organisation des Inbetriebnahme-Prozesses
  • Organisation der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme inklusive Schnittstelle zum Errichter / Hersteller
  • Organisation und Festlegung einer Zutrittsregelung für elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • Organisation der Durchführungserlaubnis sowie Arbeitsfreigabe bei Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
  • Festlegen zulässiger Tätigkeiten für die Arbeitsverfahren gemäß DIN VDE 0105-100:
    • Arbeiten im freigeschalteten Zustand,
    • Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile,
    • Regelungen zum Arbeiten unter Spannung (AuS) gemäß DGUV Regel 103-011
  • Organisation von Wartung, Inspektion, Instandhaltung inklusive der erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen, Ergreifen von Verbesserungsmaßnahmen, Abstellen von Mängeln
  • Regelung des Prozesses der Änderung elektrischer Anlagen und Maschinen
  • Organisation und Festlegung eines Notfallkonzepts für den Bereich der Elektrotechnik

 

3. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen

  • Unterstützung bei der Erstellung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung im Bereich der Elektrotechnik nach ArbSchG
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel, unter anderem zur Ermittlung von Prüffrist, Prüfart und Prüfumfang
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für elektrischen Anlagen nach ArbStättV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100

 

4. Kommunikation und Schnittstellen des Elektrobereichs mit anderen Unternehmensbereichen

  • Ansprechpartner, beispielsweise gegenüber der Geschäftsleitung / dem Vorstand für alle Themen der Elektrotechnik
  • Erstellung und regelmäßige Lieferung eines Berichtswesens zum Elektrobetrieb und zum Thema Elektrosicherheit zur Information der Managementebene
  • Informieren der Betriebsöffentlichkeit über aktuelle Themen zur Elektrosicherheit, beispielsweise in Form von Rundschreiben zur Benutzung oder zur Ankündigung der Überprüfung elektrischer Arbeitsmittel usw.
  • Organisation von Fach- und Erfahrungsaustauschen mit allen verantwortlichen Elektrofachkräften
  • Enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Bereich Einkauf bei der Beschaffung für den elektrotechnischen Bereich sowie mit der Rechtsabteilung, der Compliance-Abteilung, der Personalabteilung etc.

 

5. Bereich Dokumentation

  • Pflege und geordnete Ablage der für den Bereich der Elektrotechnik relevanten Dokumente wie beispielsweise Anlagendokumentation, Anweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Prüfdokumente etc.
  • Für elektrische Arbeitsmittel, Anlagen und Maschinen sollten die Protokolle, die den Prüflingen 1:1 zuzuordnen sind, an einem zentralen Ort archiviert werden
  • Dokumentation der Kontrolle von eigenen Mitarbeitern sowie von Fremdfirmen
  • Dokumentation der Kalibrierung der Messmittel durch einen Messmittelbeauftragten

 

6. Bereich technische Produktdokumentation

  • Erstellung oder Übernahme der Dokumentation der CE-Kennzeichnung und der Konformitätsbewertung
  • Gegebenenfalls Etablierung eines CE-Kennzeichnungsbeauftragten
  • Abnahme von erbrachten Leistungen im Bereich der Elektrotechnik

 

7. Bereich Fremdfirmeneinsatz

  • Mitwirkung bei der Auswahl, Einweisung und Dokumentation der Kontrolle von Fremdfirmen im Rahmen von elektrischen Gefährdungen

 

8. Bereich persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung

  • Bereitstellung von geeigneter Arbeitskleidung (für Elektrofachkräfte mit Störlichtbogenschutz gemäß VDE 0682-306-1-2
  • Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung
  • sowohl Kleidung als auch PSA müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf den Erhalt ihrer Eigenschaften überprüft werden

 

9. Bereich koordinierte Bereitstellung von relevanten Regelwerken

  • staatliche Vorschriften
  • berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • VDE-Bestimmungen
  • VdS- und vdi-Regelwerke
  • betriebsinterne Vorgaben („Werksnormen“)

 

10. Bereich Qualifikationsaufbau und-erhalt

  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Regelmäßige Unterweisung und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Dokumentation der Unterweisungen
  • Erstellung und Pflege eines Aus- und Weiterbildungsplans für die unterstellten Mitarbeiter und damit Sicherstellung der fortlaufenden Qualifizierung
  • Führung einer Qualifikationsmatrix für die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen


Siehe hierzu auch die Ausführungen in der VDE-Schriftenreihe 135 „Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Elektrofachkraft“ im Kapitel 3.9 und 6.2.4.

Download Aufgabenübersicht verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)