Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) – Fachkundeerhalt zur sicheren Gefährdungsvermeidung
Diese Unterweisung erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sowie des § 7 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 nach der Durchführung einer jährlichen Unterweisung. Ihr Wissen über die Gefahren des elektrischen Stroms innerhalb abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten und beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile wird aufgefrischt.
Jetzt anmeldenFachkundeerhalt der sicheren Gefährdungsvermeidung bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
Für bestimmte, in der betrieblichen Praxis anfallende elektrotechnische Tätigkeiten, müssen Mitarbeitende gemäß den geltenden elektrotechnischen Vorschriftenwerken mindestens die Qualifikation einer „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“, kurz „EuP“, besitzen.
Erhalten Sie mit dieser Schulung die erworbene Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person.
Bei der Übertragung von Aufgaben fordert das Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber, bei der Ausübung übertragener Tätigkeiten und Aufgaben der Beschäftigten, neben der Qualifikation auch die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu berücksichtigen.
Dabei müssen die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Elektrotechnisch unterwiesenen Personen die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
Schwerpunkt der Schulung ist die Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stromes und die Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen. Dies ist erforderlich, um unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigen zu dürfen. Die verwendete Formulierung „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig werden“, bedeutet nach VDE 0105-100 oder DGUV Vorschrift 3 allerdings nicht, dass die Elektrofachkraft als entsprechender Pate ständig vor Ort sein muss. Der Begriff „Leitung und Aufsicht“ ist klar abzugrenzen von den Begriffen „Aufsichtsführung“ oder „Beaufsichtigung“. In den beiden letztgenannten Fällen wäre die dauerhafte Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Elektrofachkraft) vor Ort erforderlich.
Die Unterweisung erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sowie des § 7 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 nach der Durchführung einer jährlichen Unterweisung.
Ziel
Das übergreifende Ziel dieses Seminars ist die Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stroms innerhalb abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten und beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile.
Zielgruppe
Bereits geschulte Elektrotechnisch unterwiesene Personen
Inhaltsschwerpunkte
- 5 Sicherheitsregeln
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Sicherheitsgerechtes Verhalten in Bereichen mit besonderer elektrischer Gefährdung
- Anwendung von Schutzmaßnahmen
- Betreten von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten
- Quittieren von Schutzeinrichtungen
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat (bei erfolgreich durchgeführter Lernerfolgskontrolle) oder eine Teilnahmebescheinigung mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte als Fachkundenachweis (digital).
Hinweise
- Die erforderliche Einweisung vor Ort ist durch die zuständige VEFK zu organisieren und zu dokumentieren.
- Praktische Umsetzungen und vor Ort Einweisungen können, soweit dies vom Kunden gewünscht wird, in den kundeneigenen Anlagen in einem separaten und neu zu beauftragenden Termin unter Anleitung eines Ensmann Dozenten vorgenommen werden.
Dauer
1-tägiger Lehrgang mit Lernerfolgskontrolle
Das Seminar wird als Inhouse Schulung durchgeführt – in Ihrem Unternehmen oder Online.
Unser Partner MEBEDO Akademie GmbH bietet die Weiterbildung als offenes Seminar an.
Derzeit sind keine Termine verfügbar.
Haben Sie Interesse an diesem Seminar? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an info@ensmann.com.
Auch als Inhouse Seminar buchbar!
- Individuelle Anpassungen möglich
- Vor Ort in Ihrem Unternehmen oder Live-Online
- Zeit und Reisekosten sparen