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Unternehmer nimmt die Rolle der verantwortlichen Elektrofachkraft bzw. des Anlagenbetreibers selbst wahr

In kleineren und mittleren Unternehmen trägt häufig der Unternehmer die Verantwortung für den Elektrobereich selbst. Das setzt voraus, dass der Unternehmer über die notwendige fachliche und persönliche Eignung verfügt und die Komplexität sowie die räumliche Ausdehnung des Unternehmens dies zulässt. Der Unternehmer trägt in diesem Fall die gesamte Verantwortung inklusive der Verantwortung für den Bereich Elektrotechnik selbst und muss sich um alle gemäß DIN VDE 1000-10 bzw. DIN VDE 0105-100 anfallenden Aufgaben selbst kümmern.

Unternehmer kann oder will die Rolle der verantwortlichen Elektrofachkraft bzw. des Anlagenbetreibers nicht selbst wahrnehmen

 

In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass der Unternehmer selbst die erforderliche Qualifikation nicht mitbringt. Denkbar ist auch, dass der Unternehmer ursprünglich einen elektrotechnischen Beruf erlernt hat, aber beispielsweise wegen langer Nichtausübung die Aufgabe trotzdem an einen fachlich und persönlich geeigneten Mitarbeiter delegieren möchte. In diesem Fall muss sich der Unternehmer Gedanken machen, durch wen er die elektrotechnische Sicherheit in seinem Unternehmen sicherstellen lassen will.

Unternehmer erkennt den Handlungsbedarf und kommt seinen Aufgaben nach

 

In der Regel kommt dann eine verantwortliche Elektrofachkraft bzw. ein Anlagenbetreiber Elektrotechnik zum Einsatz. Diese Person tritt dann für ihren Bestellungsbereich neben dem Unternehmer in dessen Aufgaben mit ein. Die nebenstehende Abbildung stellt das vor der Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft bzw. einen Anlagenbetreiber bestehende „Organisations- und Handlungsvakuum“ für den elektrotechnischen Betriebsteil dar. Der Unternehmer muss nun seiner Organisations- und Auswahlverantwortung nachkommen und die ausgewählte Person nach einvernehmlicher Gestaltung einer Pflichtenübertragung schriftlich bestellen.

Unternehmer hat eine verantwortliche Elektrofachkraft bzw. einen Anlagenbetreiber schriftlich bestellt

Nach der Pflichtenübertragung an eine verantwortliche Elektrofachkraft bzw. an einen Anlagenbetreiber Elektrotechnik füllen beide – Unternehmer und bestellter Funktionsträger – den durch die symbolisch dargestellte, punktierte Umrahmungslinie angedeuteten „Verantwortungsrahmen“ gemeinsam aus. Man erkennt, dass sich die Gesamtverantwortung im Unternehmen insgesamt nicht verändert hat, jedoch ist nun die verantwortliche Elektrofachkraft für ihren Bestellungsbereich in die Aufgaben und Pflichten des Unternehmers mit eingetreten. Für den übertragenen Aufgabenbereich ist der Funktionsträger im Bereich der Elektrosicherheit fachlich weisungsfrei zuständig.

Funktionale VEFK-Organisation mit mehreren verantwortlichen Elektrofachkräften

Die Unternehmensrealität ist häufig komplexer: Es sind wegen des Umfangs und der Bandbreite der elektrotechnischen Aufgaben Organisationsformen mit mehreren VEFK / ANLB erforderlich. Die funktionale Organisationsform verfolgt den Ansatz der Zuweisung von elektrotechnischen oder betrieblichen Aufgabenbereichen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass die Zuständigkeitsgrenzen - also die fachlichen Schnittstellen - sauber und im besten Fall „klemmleistenscharf“ definiert sind.

Territoriale VEFK-Organisation mit mehreren verantwortlichen Elektrofachkräften

In Unternehmen, die sich durch eine weite räumliche Ausdehnung in Kombination mit mehreren oder vielen Standorten auszeichnen, ist dieser Situation natürlich organisatorisch Rechnung zu tragen. Die Abbildung zeigt einen Lösungsansatz für eine Flächenorganisation mit niederlassungsverantwortlichen Elektrofachkräften, die durch eine gesamtverantwortliche und mehrere regionalverantwortliche Elektrofachkräfte fachlich gesteuert werden. Bei diesem Beispiel handelt es sich dementsprechend schon um eine sehr große, dreistufige fachliche Organisation für Sicherheit und Betrieb im Bereich der Elektrotechnik.

Gemischte VEFK-Organisation mit funktionalen und territorialen Aspekten
mit mehreren
verantwortlichen Elektrofachkräften

Die gemischte VEFK-Organisation ist eine Kombination der funktionalen Organisationsform mit der territorialen Organisationsform; sie kommt regelmäßig in Großunternehmen und Konzernen mit großer räumlicher Ausdehnung  und komplexen elektrotechnischen Anlagen zum Einsatz. Auch hier ist natürlich die Abstimmung und Klärung der Schnittstellen zwischen den einzelnen Aufgabenbereichen von hoher Bedeutung.

VEFK-Organisation mit zentralem Elektrosicherheits- koordinator und dezentralen verantwortlichen Elektrofachkräften

Wenn Unternehmen durch Strukturen mit mehreren verschiedenen Standorten oder Niederlassungen gekennzeichnet sind, die sich durch eine hohe unternehmerische Eigenständigkeit auszeichnen, kann es sinnvoll sein, anstelle einer gesamtverantwortlichen Elektrofachkraft einen Elektrosicherheitskoordinator zu etablieren. Der Elektrosicherheitskoordinator berät als zentrale Organisationseinheit die verantwortlichen Elektrofachkräfte / Anlagenbetreiber Elektrotechnik an den dezentralen Standorten ohne gegenüber diesen weisungsbefugt zu sein. Der Elektrosicherheitskoordinator kümmert sich insbesondere um Fragen von standortübergreifender Relevanz.

Die Folien zur „Herleitung der Notwendigkeit einer elektrotechnischen Organisation“ stehen auch als Fachartikel zum Download im pdf-Format zur Verfügung.

Fachartikel "Rechtssichere Organisation Elektrotechnik"

=gesamtverantwortliche Elektrofachkraft
=regionalverantwortliche Elektrofachkraft
=nachgeordnete/niederlassungs-
verantwortliche Elektrofachkraft
=verantwortliche Elektrofachkraft
=Gesamt-Anlagenbetreiber Elektrotechnik
=Teil-Anlagenbetreiber Elektrotechnik
=Teil-Anlagenbetreiber Elektrotechnik
=Abteilungsleiter mit elektrotechnischer Qualifikation
=Abteilungsleiter ohne elektrotechnische Qualifikation
=Betriebsleiter ohne elektrotechnische Qualifikation