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Verantwortliche Elektrofachkraft

Der Begriff der "verantwortlichen Elektrofachkraft" hat seinen Ursprung in der erstmals 1995 verabschiedeten DIN VDE 1000 Teil 10.
Diese harmonisierte VDE-Bestimmung fordert die Einrichtung der Funktion einer "verantwortlichen Elektrofachkraft",
wenn der Unternehmer die verantwortliche Leitung seines elektrotechnischen Betriebs oder eines Betriebsteils nicht selbst übernehmen
kann oder will. Das kann der Fall sein, wenn er selbst keine entsprechende elektrotechnische Qualifikation nach
DIN VDE 1000 Teil 10 hat oder wenn diese wegen längerer Nichtausübung erloschen ist.



Die Grafik veranschaulicht, dass der zusätzlich als "verantwortliche Elektrofachkraft" bestellte "Abteilungsleiter 1" - der
eine Qualifikation als Techniker, Meister oder Ingenieur nachweisen muss - die Unter- nehmerfunktion für den gesamten Elektrobereich
wahrnimmt.
Das heißt, die "verantwortliche Elektrofachkraft" und der Unter- nehmer stellen ein Team dar, das kooperativ und
vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich ergänzen muss. Die "verantwortliche Elektrofachkraft" bringt das erforderliche
elektrotechnische Know-how mit und der Unternehmer ist für alle anderen, nicht-elektro- technischen Aufgaben zuständig.
Die "verantwortliche Elektrofachkraft" ist in Bezug auf die Ausübung Ihrer Aufgabe vollständig weisungsfrei zu stellen.
In Unternehmen oder Konzernen mit großer regionaler Ausdehnung oder stark differenzierten Aufgabenstellungen ist es notwendig,
eigene Hierarchien mit mehreren verantwortlichen Elektrofachkräften aufzubauen.
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