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Verantwortliche Elektrofachkraft

Der Begriff der "verantwortlichen Elektrofachkraft" hat seinen Ursprung in der erstmals 1995 verabschiedeten DIN VDE 1000 Teil 10. Diese harmonisierte VDE-Bestimmung fordert die Einrichtung der Funktion einer "verantwortlichen Elektrofachkraft", wenn der Unternehmer die verantwortliche Leitung seines elektrotechnischen Betriebs oder eines Betriebsteils nicht selbst übernehmen kann oder will. Das kann der Fall sein, wenn er selbst keine entsprechende elektrotechnische Qualifikation nach DIN VDE 1000 Teil 10 hat oder wenn diese wegen längerer Nichtausübung erloschen ist.

 Bild

Die Grafik veranschaulicht, dass der zusätzlich als "verantwortliche Elektrofachkraft" bestellte "Abteilungsleiter 1" - der eine Qualifikation als Techniker, Meister oder Ingenieur nachweisen muss - die Unter- nehmerfunktion für den gesamten Elektrobereich wahrnimmt.

Das heißt, die "verantwortliche Elektrofachkraft" und der Unter- nehmer stellen ein Team dar, das kooperativ und vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich ergänzen muss. Die "verantwortliche Elektrofachkraft" bringt das erforderliche elektrotechnische Know-how mit und der Unternehmer ist für alle anderen, nicht-elektro- technischen Aufgaben zuständig.

Die "verantwortliche Elektrofachkraft" ist in Bezug auf die Ausübung Ihrer Aufgabe vollständig weisungsfrei zu stellen. In Unternehmen oder Konzernen mit großer regionaler Ausdehnung oder stark differenzierten Aufgabenstellungen ist es notwendig, eigene Hierarchien mit mehreren verantwortlichen Elektrofachkräften aufzubauen.
 
 
 

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