In kleineren und mittleren Unternehmen trägt häufig der Unternehmer die Verantwortung für den Elektrobereich selbst. Das setzt voraus, dass der Unternehmer über die notwendige fachliche und persönliche Eignung verfügt und die Komplexität sowie die räumliche Ausdehnung des Unternehmens dies zulässt. Der Unternehmer trägt in diesem Fall die gesamte Verantwortung inklusive der Verantwortung für den Bereich Elektrotechnik selbst.
In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass der Unternehmer selbst die erforderliche Qualifikation nicht mitbringt. Denkbar ist auch, dass der Unternehmer ursprünglich einen elektrotechnischen Beruf erlernt hat, aber beispielsweise wegen langer Nichtausübung die Aufgabe trotzdem weiterdelegieren möchte. In diesem Fall muss sich der Unternehmer Gedanken machen, durch wen er die elektrotechnische Sicherheit in seinem Unternehmen sicherstellen lassen will.
In der Regel kommt dann eine verantwortliche Elektrofachkraft zum Einsatz. Diese verantwortliche Elektrofachkraft tritt dann für ihren Bestellungsbereich an die Stelle des Unternehmers. Die nebenstehende Abbildung stellt das vor der Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft bestehende Organisations- und Handlungsvakuum für den elektrotechnischen Betriebsteil dar. Der Unternehmer muss nun seiner Organisation- und Auswahlverantwortung nachkommen.
Nach der Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft füllen beide – Unternehmer und verantwortliche Elektrofachkraft – den durch die symbolisch dargestellte, punktierte Umrahmungslinie angedeuteten Verantwortungsrahmen gemeinsam aus. Man erkennt, dass sich die Gesamtverantwortung im Unternehmen nicht verändert hat, jedoch ist nun die verantwortliche Elektrofachkraft für ihren Bestellungsbereich in die Unternehmerverantwortung mit eingetreten.
Die Unternehmensrealität ist häufig komplexer: Es sind Organisationsformen mit mehreren VEFK erforderlich. Die oben dargestellte funktionale Organisationsform verfolgt den Ansatz der Zuweisung von elektrotechnischen Aufgabenbereichen. Man orientiert sich dabei nicht an den Unternehmensbereichen, sondern an der Art der auszuführenden Tätigkeiten. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass die Zuständigkeitsgrenzen – also die fachlichen Schnittstellen - sauber definiert sind.
In Unternehmen, die sich durch eine weite räumliche Ausdehnung in Kombination mit mehreren Standorten auszeichnen, ist dieser Situation natürlich organisatorisch Rechnung zu tragen. Die Abbildung zeigt einen Lösungsansatz für eine bundesweite Flächenorganisation mit niederlassungsverantwortlichen Elektrofachkräften, die durch eine gesamtverantwortliche und mehrere regionalverantwortliche Elektrofachkräfte gesteuert werden.
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VEFK |
Verantwortliche Elektrofachkraft |
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GVRFK |
Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft |
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BVEFK |
Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft |
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NVEFK |
Niederlassungsverantwortliche Elektrofachkraft |
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AL |
Abteilungsleiter |
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BL |
Betriebsleiter ohne elektrotechnische Ausbildung |
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ANLB |
Anlagenbetreiber |