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Elektrotechnik |
Unsere elektrotechnischen Seminare basieren auf dem Konzept, das elektrotechnische Laien in enger Kooperation mit ihrem Unternehmen durch konsequente Aus- und Weiterbildung bis hin zur qualifizierten Elektrofachkraft heranbildet. Grundlagenschulungen für elektrotechnische Laien Seminar "Ablösung der BGV A3 durch TRBS 2131" Qualifikation "Elektrotechnisch unterwiesene Person" Qualifikation "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" Praxis-Seminar "Das EMV-Gebäude-Modell" Grundlagenschulungen für elektrotechnische Laien Die Kenntnis elektrotechnischer Grundlagen kann für ganz unter- schiedliche Personenkreise eines Unternehmen von Bedeutung sein. Einerseits müssen Personen, die mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln umgehen, die Grundlagen der Elektrotechnik verstanden und verinnerlicht haben, denn die Grundlagenkenntnisse sind sowohl bei der fachlichen Umsetzung von Arbeitsaufträgen als auch zum Erkennen und Beurteilen der Gefahren des elektrischen Stroms unerlässlich. Andererseits ist im Rahmen einer spartenübergreifenden Kunden- betreuungs-, Einkaufs- oder Vertriebsorganisation in einem Unter- nehmen zunehmend (elektro-) technisches Grundverständnis der bisher kaufmännisch geprägten Mitarbeiter gefordert. Die praxis- orientierten Grundlagen bilden also in beiden Fällen das notwendige Fundament für Elektrofachkräfte und elektrotechnische Laien. Die Schulungsmodule Grundseminar Elektrotechnik und Aufbauseminar Elektrotechnik führen die Teilnehmer strukturiert und fundiert an die elektrotechnischen Zusammenhänge heran und helfen ihnen, ihre tägliche Arbeit kompetent und sicher auszuführen. Ablösung der BGV A3 durch TRBS 2131 Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 und ihre Vorgängerversionen VBG 4 und BGV A2 schreiben als autonome Rechtsnormen der Berufs- genossenschaften den für erforderlich gehaltenen sicherheitstech- nischen Stand im Bereich der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel seit dem Anfang des Jahres 1979, also seit fast dreißig Jahren, fest. Seit dem 12. November 2007 ist allerdings – in der Praxis weitgehend unbemerkt – die Technische Regel für Betriebssicherheit 2131 "Elektrische Gefährdungen" (TRBS 2131) durch das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales bzw. durch die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Diese Technische Regel konkretisiert die seit 2002 existierende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen im Bereich der elektrischen Gefährdungen. In Abhängigkeit von übertragener Aufgabe und persönlicher Qualifikation muss jeder Betroffene (Unternehmer, (verantwortliche) Elektrofachkraft, unterwiesene Person, etc.) sein persönliches Verhältnis zur neuen TRBS 2131 definieren. Das Seminar stellt die TRBS 2131 in ihrer Gesamtheit vor, und es vergleicht sie auch mit der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3. Es werden sowohl vergleichbare Vorgaben herausgearbeitet ("Was fast 30 Jahre richtig und praktikabel war, kann ab November 2007 mit der Inkraftsetzung der TRBS 2131 nicht einfach "falsch" sein.") als auch Unterschiede und Neuerungen vorgestellt und beurteilt. ![]() "Elektrotechnisch unterwiesene Person" Für bestimmte Tätigkeiten in der betrieblichen Praxis muss ein Mitarbeiter zumindestens die Qualifikation einer "elektrotechnisch unterwiesenen Person" haben: Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, Feststellen der Spannungsfreiheit, Reinigen elektrischer Anlagen bzw. elektrischer und abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten, gelegentliches Handhaben von Stellgliedern in der Nähe unter Spannung stehender Teile. Der "elektrotechnisch unterwiesenen Person" können, im Rahmen des in der BGV A3, ehemals BGV A2, erlaubten Umfanges, Arbeiten an elektrischen Anlagen oder in der Nähe elektrischer Anlagen und der Aufenthalt in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten gestattet werden (§ 3 Abs. 1 BGV A2). Die Teilnehmer der Schulung Elektrotechnisch unterwiesene Person Grundseminar nach BGV A3, ehemals BGV A2, müssen ggf., wenn fachliche Fertigkeiten vermittelt werden sollen, im eigenen Betrieb zusätzlich eine praktische Unterweisung erhalten. Eine vorbereitete Bestellungsurkunde wird dem Teilnehmer nach dem Seminar ausgehändigt und muss vom Betrieb, falls erforderlich nach einer erfolgten praktischen Einweisung, in Kraft gesetzt werden. Die Unterweisung erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutz- gesetzes sowie des § 7 Abs. 2 der BGV A1 nach Durchführung einer jährlichen Unterweisung der Mitarbeiter. "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" Nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen BGG 944 (Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten) ist zwischen der "elektrotechnisch unterwiesenen Person" und der "Elektrofachkraft" die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" angesiedelt. Die Grundqualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten kann durch kontinuierliche betriebliche Weiterbildung der "elektrotechnisch unterwiesenen Person" oder durch gründliche Ausbildung elektrotechnischer Laienin Theorie und Praxis (mit den entsprechenden Prüfungen) erfolgen. Derart ausgebildete Personen dürfen auch Eingriffe in elektrischen Anlagen vornehmen, beispielsweise An- und Abklemmen von Motoren, Wechseln von Elektrizitätszählern und Rundsteuer- empfängern für Sperrkassierer, Schützen, Schaltern, Stell- oder Regelgliedern etc. Sie dürfen ebenfalls Fehlersuche in Steuer- stromkreisen und Wartungsdienste durchführen. Weitere Informationen zu diesem Thema bietet das Seminar Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen nach BGV A3, ehemals BGV A2. |
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